In Deutschland werden die Leistungen eines Heilpraktikers nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.
Ihre private Krankenversicherung bzw. Krankenzusatzversicherung erstattet die Kosten, wobei der erstattungsfähige Anteil je nach Versicherungsgesellschaft variiert.
Nach den Beihilfevorschriften sind die Leistungen der Heilpraktiker beihilfefähig. Informieren Sie sich in Ihren aktuellen Beihilfevorschriften.
Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Behandlungen in meiner Praxis stets in bar abrechne.
Sofern Sie beihilfeberechtigt sind oder eine Rechnung für eine private Krankenversicherung benötigen, erhalten Sie diese zu Beginn des Monats, der dem Behandlungsmonat folgt. Rechnungen für telefonische Beratungen erhalten Sie ebenfalls zu Beginn des darauffolgenden Monats.
Meine Honorare orientieren sich an einem Stundensatz von 70,00 Euro. Das gilt sowohl für persönliche als auch telefonische Beratungen.
Die genauen Honorare für mein Behandlungsangebot können Sie gerne telefonisch bei mir erfragen.