Honorar

In Deutschland werden die Leistungen eines Heilpraktikers nicht von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt.

Ihre private Krankenversicherung bzw. Krankenzusatzversicherung erstattet die Kosten, wobei der erstattungsfähige Anteil je nach Versicherungsgesellschaft variiert.

Nach den Beihilfevorschriften sind die Leistungen der Heilpraktiker beihilfefähig. Informieren Sie sich in Ihren aktuellen Beihilfevorschriften.

Sofern Sie beihilfeberechtigt sind oder eine Rechnung für eine private Krankenversicherung benötigen, erhalten Sie diese im Anschluss an den Behandlungstermin. Dieses gilt auch für Rechnungen aufgrund telefonischer Beratungen.

Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass ich Behandlungen von Selbstzahlern am Ende des Behandlungstermins in bar abrechne. Für telefonische Beratungen erstelle ich eine Rechnung.

Meine Honorare orientieren sich an einem Stundensatz von 80,00 Euro. Das gilt sowohl für persönliche als auch telefonische Beratungen.

Die genauen Honorare für mein Behandlungsangebot können Sie gerne telefonisch bei mir erfragen.